Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Allgemeines
Jeder Vertrag mit uns kommt ausschließlich auf der Grundlage unserer im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 1 Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist die SienerSoft AG, Zentralstraße 8, 2502 Biel

§ 2 Vorbehalt
Bei einem von uns nicht verschuldetem Leistungshindernis sind wir berechtigt, abweichend von Ihrer Bestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Uns bleibt das Recht zu Teillieferungen und Teilberechnung ausdrücklich vorbehalten. Falls die Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein sollte, behalten wir uns vor, diese nicht zu erbringen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

§ 3 Preise
Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Anzeigen, Preislisten, elektronischen Medien und dergleichen sind freibleibend.
Die meisten der von uns verkauften Produkte werden elektronisch geliefert, oder bestehen ausschließlich aus Vertragsvereinbarungen wie Gewährleistung von Support und Deckung von Upgrades.
Für physikalisch zu liefernde Produkte gelten die Preise zuzüglich Versandkosten.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Währungsschwankungen oder Preisänderungen der Vorlieferanten eintreten.
In unseren abgedruckten Preisen ist kein Anspruch auf Support enthalten. Wir können Ihnen jedoch bei den meisten Produkten weiterhelfen oder Ihnen mitteilen, wo Sie Support erhalten oder Sie direkt an die Hersteller vermitteln.

§ 4 Liefer- und Zahlungsbedingungen
Wir liefern im Allgemeinen gegen Rechnung.
Bei Privatkunden ist die Lieferung auf Rechnung nur unter der Voraussetzung möglich, dass uns eine gültige Telefonnummer unseres Kunden vorliegt, unter der er/sie erreichbar ist für Nachfragen.
Wir behalten uns das Recht vor, uns unbekannte Privatpersonen oder Geschäfte nur mit Vorkasse zu beliefern.
Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand von uns zum vereinbarten Liefertermin dem im Auftrag vereinbarten Email-Empfänger zugestellt wurde, oder bei physikalischen Lieferungen dem Frachtführer übergeben wurde. Ein Liefertermin kann sich auf Grund von zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Nichterreichbarkeit unseres Lieferanten aufgrund von Störungen des Emailverkehrs, höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung von behördlichen Genehmigungen, Arbeitskämpfe etc., verschieben. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die verzögerte Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrenübergang
Bei Physikalischen Lieferungen erfolgt der Gefahrenübergang mit dem Verlassen, bei Rücksendungen an uns mit der Annahme der Sache in unserem Lager.

§ 6 Gewährleistung, Haftung
Die gelieferte Ware muss von Ihnen unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Mängel überprüft werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

Im Gewährleistungsfalle behalten wir uns das Recht zu zweimaliger Nachbesserung jeweils innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor. Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl, haben Sie das Recht, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Die in Beschreibungen veröffentlichten Merkmale sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne, sondern der Versuch, Ihnen alles allgemein Publizierte zugänglich zu machen. Ist im Einzelfall von uns eine Eigenschaft der Ware zugesichert worden, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die von dieser Zusicherung nicht umfasst sind.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, u. a. für mittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

Wir gewährleisten für 2 Jahre, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind oder zugesicherter Eigenschaften entbehren. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller treten wir ab. Für eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche gegen uns bedarf es einer gesonderten, von uns schriftlich unterzeichneten Vereinbarung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
Bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus den geschlossenen Verträgen verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum. Die Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Sie treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wurde.

Die Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Im Fall der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware entsteht im Verhältnis der Rechnungswerte der verwendeten Waren unser Miteigentum an der neu entstandenen Sache.

Sie sind nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt, bevor unsere Forderungen vollständig beglichen wurden. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware müssen Sie für die Wahrung unserer Rechte Sorge tragen und uns unverzüglich benachrichtigen. In einem solchen Fall und bei Zahlungsverzug haben wir das Recht zum Betreten der Räume des Erwerbers, um im Rahmen der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware an uns nehmen zu können.

§ 8 Zahlungsverzug
Unsere Forderungen werden an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum zur Zahlung fällig. Aufgrund einer Mahnung, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, spätestens jedoch 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit geraten Sie in Verzug. Ihre Geldschuld ist während des Verzugs mit 6 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Schweizer Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens durch uns ist nicht ausgeschlossen.

§ 9 Wahrung der Rechte Dritter
Da Sie lediglich das Nutzungsrecht an der gekauften Software erwerben, sind die Lizenzbedingungen des Herstellers nach dem Öffnen der versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter Datenträger für Sie rechtsverbindlich gültig. Es dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentationen angefertigt werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist. Der Vertragspartner trägt bei Installationen für Lizenzierung nicht Rechnung.

§ 10 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einer Bestellung erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekanntgewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Sie erteilen ferner Ihr Einverständnis damit, dass wir die erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bis zu einem etwaigen schriftlichen Widerruf durch Sie nutzen und weitergeben dürfen.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen ist 2502 Biel.
Gerichtsstand ist Biel. Wir sind jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit an Ihrem Wohnsitzgericht zu führen.

§ 12 Anwendbares Recht
Alle mit uns geschlossenen Verträge und ihre Durchführung unterliegen ausschließlich Schweizer Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages.